Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der YMV GmbH, vertreten durch Yannick Maciejewski, gegenüber ihren Kunden.
Die YMV GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die YMV GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungen
Die YMV GmbH bietet insbesondere Beratungs-, Engineering-, Consulting-, Projektmanagement-, Technologie-, Produktentwicklungs- und damit verbundene Dienstleistungen an.
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem jeweiligen Vertrag.
Die YMV GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots der YMV GmbH durch den Kunden oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
Angebote der YMV GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der YMV GmbH alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge und sonstigen erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Pläne, Zeichnungen, Modelle und sonstigen Unterlagen verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der YMV GmbH. Vereinbarte Termine und Fristen können sich entsprechend verschieben.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen vertraglichen Vereinbarung.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist die YMV GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
6. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und vergütet.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Abstimmungs-, Entwicklungs-, Planungs- oder Beratungsleistungen, die aufgrund nachträglicher Änderungswünsche des Kunden erforderlich werden.
Die YMV GmbH informiert den Kunden über absehbare zusätzliche Aufwände, soweit dies im jeweiligen Projekt sinnvoll und zumutbar ist.
7. Termine und Fristen
Vereinbarte Termine und Fristen sind grundsätzlich verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die YMV GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Verzögerungen durch Dritte sowie eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden.
8. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Soweit im Rahmen eines Projekts Konzepte, Zeichnungen, Modelle, Konstruktionen, Designs, Software, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse entstehen, richten sich die Nutzungsrechte nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung an Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung, soweit gesetzlich zulässig.
Vorhandene Methoden, Know-how, Konzepte, Vorlagen, Werkzeuge, technische Verfahren und sonstige vorbestehende Materialien der YMV GmbH bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum der YMV GmbH und werden durch die Zusammenarbeit nicht auf den Kunden übertragen.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus, soweit die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
10. Haftung
Die YMV GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die YMV GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11. Beauftragung und Verantwortung für Projektergebnisse
Die YMV GmbH erbringt Beratungs-, Entwicklungs- und technische Dienstleistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet sie keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die Erteilung einer behördlichen Genehmigung.
Entscheidungen über die Umsetzung von Konzepten, technischen Lösungen oder Empfehlungen sowie deren konkrete Verwendung und Einsatz liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
12. Beendigung und Kündigung
Bei Projekten mit einer vereinbarten Laufzeit oder einem festgelegten Leistungsumfang richtet sich die Beendigung nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich angefallene und nicht mehr stornierbare Kosten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen der YMV GmbH aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der YMV GmbH, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: September 2026
YMV GmbH
Vertreten durch Yannick Maciejewski
E-Mail: hello@ymv-consulting.com